Fenster

HTK Haustürkauf - Maßgefertigte Haustüren und Fenster

Fenster aus Kunststoff, Aluminium und Holz

VEKA Softline 82 MD Fenster
Fenster von HTK

EnEV: In der Altbaumodernisierung mit wesentlichen baulichen Änderungen an Bauteilen (Fassade, Fenster und Dach) greifen die Anforderungen der EnEV. Eine Erleichterung gilt nur noch, „wenn die Fläche des geänderten Bauteiles nicht mehr als 10 von Hundert der gesamten jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes
betrifft“ (EnEV §9 Abs. 3). Das bedeutet, werden mehr als 10 % eines Baues (bemessen am gesamten Gebäude) verändert, greift die Energieeinsparverordnung und ist zunächst das von der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegte Maximalniveau im Bezug auf den Energieverbrauch eines Hauses / einer Wohnung einzuhalten. Dies ist bei Fenstern der U-Wert von 1,3 W/m²K als Obergrenze.


KfW / Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):
Im Rahmen der KfW-Förderprogramme, die heute in die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingebettet sind, wird ein bestimmtes Mindestniveau der energetischen Qualität eines Gebäudes gefordert. Maßgebliche gesetzliche Grundlage ist dabei das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die frühere EnEV abgelöst hat.

Je nach Förderstandard gilt: Je besser die energetische Gesamtperformance, desto höher können die Fördermittelausfallen.

Werden über die KfW bzw. BEG geförderte Einzelmaßnahmen umgesetzt, ist bei Fenstern darauf zu achten, dass diese einen Uw-Wert von maximal 0,95 W/m²K einhalten. Gleichzeitig müssen die angrenzenden Bauteile, insbesondere die Außenwände, ausreichend gedämmt sein.
Ziel ist es, dass die Fenster weiterhin zu den energetisch schwächeren Bauteilen zählen, damit sich eventuell entstehendes Tauwasser bevorzugt am Fensterrahmen und nicht an den Wandflächen niederschlägt. Dadurch wird das Risiko von Feuchteschäden und Schimmelbildung an den Wänden deutlich reduziert.

Weitere Informationen finden sich auf der Website der KfW.


Energieanforderungen (GEG):
Im Neubau sind die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einzuhalten, das seit 2020 die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) ersetzt. Das GEG definiert ein zulässiges Maximalniveau für den Energiebedarf von Wohngebäuden.

Für Fenster wird dabei kein einzelner pauschaler Wert aus einem Beispielgebäude herangezogen, sondern es gelten konkrete Anforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten (Uw-Wert). In der Praxis hat sich für moderne Neubauten ein Uw-Wert von maximal 1,3 W/m²K als gängiger Richt- und Mindestwert etabliert, während energieeffiziente Bauweisen häufig deutlich bessere Werte erreichen.


Fenster für Passivhäuser

Passivhaus: Passivhäuser sind Gebäude, die auf eine konventionelle Heizung verzichten können und deshalb die Beheizung sehr stark passiv durch z.B. die Sonneneinstrahlung durch die großen Fenster u.a. zur Südseite genutzt wird. Nach Norden wird in der Regel auf Fenster ganz verzichtet oder diese nur sehr klein ausgeführt, da dort (so gut) wie keine solaren Gewinne resultieren. Bei Passivhäusern gibt es unterschiedliche Festlegungen in Bezug auf die Ausführung der Fensterelemente. Die KFW z.B. schreibt hier für ihre Förderung Fenster mit einem Uw-Wert von maximal 0,8 W/m²K vor, während das private
Passivhaus Institut Dr. Feist zusätzliche Anforderungen an Einzelkomponenten stellt welche die Elemente in der Regel etwas verteuern. Vom ift (Institut für Fenstertechnik e.V.) wurde ebenfalls eine neue Richtlinie für Passivhausfenster ausgegeben, die nahezu den Mittelwert der beiden oben beschriebenen Anforderungen abdeckt und für die Zukunft eine sinnvolle Ausführungsmöglichkeit darstellt. Für den Fensterbaubetrieb ist hierbei unbedingt zu beachten, welche Variante ausgeschrieben wurde, da die Anforderungen der Ausschreibung unabhängig von anderen Alternativen erfüllt werden müssen.

Hier geht es zu den Aluminiumfenstern – Hier geht es zu den Kunststofffenstern von Aluplast.

Informationen zur BAFA Förderung hier: