Fenster

HTK Haustürkauf - Maßgefertigte Haustüren aus Aluminium

HTK Haustürkauf liefert Fenster aus Kunststoff und Aluminium in TOP Qualität!

VEKA Softline 82 MD
Fenster von HTK

EnEV: In der Altbaumodernisierung mit wesentlichen baulichen Änderungen an Bauteilen (Fassade, Fenster und Dach) greifen die Anforderungen der EnEV. Eine Erleichterung gilt nur noch, „wenn die Fläche des geänderten Bauteiles nicht mehr als 10 von Hundert der gesamten jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes
betrifft“ (EnEV §9 Abs. 3). Das bedeutet, werden mehr als 10 % eines Baues (bemessen am gesamten Gebäude) verändert, greift die Energieeinsparverordnung und ist zunächst das von der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegte Maximalniveau im Bezug auf den Energieverbrauch eines Hauses / einer Wohnung einzuhalten. Dies ist bei Fenstern der U-Wert von 1,3 W/m²K als Obergrenze.


Grosses Fenster

KFW: Bei der KFW und deren KFW-Programmen wird ein entsprechendes Mindest- Niveau im Bezug auf den Energieverbrauch verlangt. Hier gilt auch die EnEV als entsprechende Bezugsgröße wobei bei deutlichen Verbesserungen auch die Förderungen entsprechend höher ausfallen. Werden mit der KFW z.B. geförderte Einzelmaßnahmen umgesetzt, ist im Bereich der Fenster darauf zu achten, dass diese einen U-Wert von maximal 0,95 W/m²K haben müssen und die Wände eine bessere Dämmung aufweisen müssen, damit die Fenster noch die schlechtesten Bauteile in der Wohnung / im Gebäude bleiben, ggfs. auftretendes Tauwasser sich am Fenster niederschlägt und nicht an Wänden wo es dann zu Schimmelbildungen führen kann (s. auch www.KFW.de).


Fenster für Neubau

EnEV: Im Neubau ist zunächst das von der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegte Maximalniveau im Bezug auf den Energieverbrauch eines Hauses / einer Wohnung einzuhalten. Dieses ist bei Fenstern jedoch nicht festgelegt. Trotzdem hat sich der U-Wert des in der EnEV beschriebenen Beispielgebäudes für Fenster von 1,3 W/m²K als Obergrenze etabliert.


KFW: Bei der KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und deren Förderprogrammen wird ein besseres Niveau angestrebt, als bei der derzeit gültigen EnEV. Wird dieses Niveau erreicht, gibt es bestimmte Förder-möglichkeiten der KFW wie z.B. deutlich zinsverbilligte Kredite. Diese Programme haben im Prinzip die Eigenheimförderung abgelöst und eine hohe Nachfrage der KFWFörderprogramme generiert (siehe auch www.KFW.de).


Fenster für Passivhäuser

Passivhaus: Passivhäuser sind Gebäude, die auf eine konventionelle Heizung verzichten können und deshalb die Beheizung sehr stark passiv durch z.B. die Sonneneinstrahlung durch die großen Fenster u.a. zur Südseite genutzt wird. Nach Norden wird in der Regel auf Fenster ganz verzichtet oder diese nur sehr klein ausgeführt, da dort (so gut) wie keine solaren Gewinne resultieren. Bei Passivhäusern gibt es unterschiedliche Festlegungen in Bezug auf die Ausführung der Fensterelemente. Die KFW z.B. schreibt hier für ihre Förderung Fenster mit einem Uw-Wert von maximal 0,8 W/m²K vor, während das private
Passivhaus Institut Dr. Feist zusätzliche Anforderungen an Einzelkomponenten stellt welche die Elemente in der Regel etwas verteuern. Vom ift (Institut für Fenstertechnik e.V.) wurde ebenfalls eine neue Richtlinie für Passivhausfenster ausgegeben, die nahezu den Mittelwert der beiden oben beschriebenen Anforderungen abdeckt und für die Zukunft eine sinnvolle Ausführungsmöglichkeit darstellt. Für den Fensterbaubetrieb ist hierbei unbedingt zu beachten, welche Variante ausgeschrieben wurde, da die Anforderungen der Ausschreibung unabhängig von anderen Alternativen erfüllt werden müssen.

Hier geht es zu den Aluminiumfenstern – Hier geht es zu den Kunststofffenstern von Aluplast.

Informationen zur BAFA Förderung hier: