Allgemeine Geschäftsbedingungen

HTK Haustürkauf - Maßgefertigte Haustüren aus Aluminium

1. Geltungsbereich für Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Verkaufs- und Lieferungsbedingungen von HTK Haustürkauf (nachfolgend „Verkäufer“ genannt) gelten gegenüber allen Käufern.

2. Vertragsabschluss
a) Angebote des Verkäufers sind bis zur schriftlichen Bestätigung des auf das Angebot hin erteilten Auftrages unverbindlich. Der Vertrag kommt erst zu Stande, wenn ihn der Verkäufer schriftlich bestätigt hat. Die Bestätigung seitens des Verkäufers kann auch in Form einer Rechnung stattfinden.
b) Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.
Bindend ist grundsätzlich die in der Rechnung formulierte Bestellung bzw. Ausführung einer Tür.

3. Preise / Zahlungsbedingungen
Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise sind bindend. Das bezieht sich ebenfalls auf die vereinbarten Zahlungsbedingungen.

4. Widerruf und Umtausch

Auf Maß gefertigte Haustüren, Fenster und Vordächer sind vom gesetzlichen Umtausch- und Widerrufsrecht ausgeschlossen.

5. Haftung des Käufers

Der Käufer ist für alle Kosten haftbar, die dem Verkäufer durch vertragsbrüchige Handlungen des Käufers entstehen. Das kann auch zutreffen, wenn erfolglose Anlieferungsversuche des Verkäufers Kosten verursacht haben.

6. Lieferfristen, Annahmeverzug des Käufers
a) Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie sind vom Verkäufer schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
b) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Verkäufer berechtigt, den ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

7. Toleranzen
Werden Abmessungen von DIN-genormten Waren beanstandet, liegt ein Mangel nicht vor, wenn die Maßabweichungen innerhalb der maßgeblichen DIN-Toleranzen liegen.

8. Mängelrüge
a) Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt der Ware zu untersuchen. Mängelrügen müssen unverzüglich schriftlich, fernschriftlich oder per E-Mail erklärt werden. Bei Auftreten von Mängeln ist die Be- und Verarbeitung sofort einzustellen.
b) Der Käufer hat dem Verkäufer unverzüglich Gelegenheit zu geben, sich von dem Mangel zu überzeugen.
c) Rücksendungen sind nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Verkäufers zugelassen.

d) Bei Falschlieferungen wie z.B. falsche Farbe, falsches Modell oder groben Mängeln besteht ein Umtausch oder Nachbesserungsanspruch seitens des Käufers nur, wenn die Haustür nicht eingebaut wird.

9. Haftung des Verkäufers
Im Falle eines Mangels der Ware beschränkt sich der Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer – soweit sich nicht aus den nachfolgenden Regelungen dieser Ziffer eine Haftung ergibt – auf einen Anspruch auf Nacherfüllung. Der Verkäufer hat die Wahl, ob er diesen Anspruch durch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erfüllt. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind von dem Verkäufer zu tragen, mit Ausnahme der Mehraufwendungen, die dadurch entstehen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Lieferort verbracht wurde. Werden beide Arten der Nacherfüllung von dem Verkäufer gem. § 439 Abs. 3 BGB verweigert, ist die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder für ihn unzumutbar, kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

10. Verpflichtungen des Käufers
Der Verkäufer verpflichtet sich, nach Zahlungseingang die Produktion der bestellten Tür sofort bzw. so zu veranlassen, dass der Käufer seine Ware termingerecht erhalten wird. Ausschlaggebend für einen Produktions- beginn ist hier jedoch der pünktliche Eingang der vereinbarten Zahlung durch den Käufer. Aus Produktionsbedingten Zeitverzögerungen der Auslieferung kann der Käufer keine Kosten geltend machen.

11. Lieferung/Versand
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung frei Haus vereinbart. Bei Anlieferung hat der Empfänger zum Abladen entsprechend Helfer zu stellen.
Anlieferungen mit Werks-LKW sind terminlich abhängig von der Tourenplanung. Individuelle Wunschtermine oder Zeiten können daher nicht berücksichtigt werden! Ist der Käufer zum vereinbarten Anliefertermin nicht erreichbar trägt er die Kosten für eine neue Anlieferung.

12. Zahlung
Der Kaufpreis ist wie folgt zu zahlen:
Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung von 30% sofort fällig. Der restliche Betrag ist vor Auslieferung fällig. Entstehen durch verspätete Restzahlung Lagerkosten und Zinsen, trägt diese der Käufer.

13. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich an sämtlichen von ihm gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Käufer alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt hat.

14. Übertragbarkeit
Die Rechte des Käufers aus dem Liefervertrag können nur mit Zustimmung des Verkäufers auf einen Dritten übertragen werden.

15. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefervertrag ergebenden Ansprüche und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Liefervertrag ist der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch auch berechtigt, den Käufer in seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. b) Im übrigen gilt – auch für Exportverträge – ausschließlich deutsches Recht als vereinbart. Die Bestimmungen über den internationalen Kauf von beweglichen Waren, insbesondere des UN- Kaufrechtes (CISG), sind ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn der Käufer seinen Sitz im Ausland hat.

16. Garantie
Die Garantie bzw. Gewährleistung beträgt
2 Jahre und beinhaltet Teile und Aufwand. Darüber hinaus vereinbarte Gewährleistungszeiten beinhalten Teile ohne Aufwand. Auf Teile, die dem normalen Verschleiß unterliegen oder übermäßig beansprucht werden geben wir keine Garantie. Weitergehende Ansprüche aus Garantiefällen werden nicht übernommen.

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